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RA
Martin Buchli-Casper
Masanserstrasse 35
7000 Chur
24. 10. 2003
Herr Freimaurer Buchli,
Dass Sie keine kriminelle Handlungen gemacht haben, können
Sie mir anhand der oben erwähnten Forderungen bis zum 7. Nov. 2003 beweisen, andernfalls sehe ich mich berechtigt,
Sie in aller Öffentlichkeit als einen Kriminellen (Freimaurer und RA) zu bezeichnen.
Bis heute habe ich von mehreren Personen erfahren, dass Sie (Freimaurer)
auch in anderen Fällen - als die unseren
seit 1997 – negativen Einfluss auf die Bündner Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei
und andere Institutionen ausübten/ausüben.
Diese Aufforderung ist öffentlich und
geht in Netz.
Die Öffentlichkeit hat das Recht zu
erfahren, weshalb hier in Graubünden kriminelle Entscheide der Kreis-, Bezirks-
und Kantonsrichter, der Staatsanwaltschaft, gewisser Kantonspolizisten und anderen
Personen gemacht werden;
denn wenn Grundbucheinträge und Verträge keine Gültigkeit mehr haben, dann handelt es sich um kriminelle Entscheide.
Einer meiner Grundsätze lautet: Tue recht und scheue niemand!