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                        RA

                        Martin Buchli-Casper

                        Masanserstrasse 35

                        7000 Chur

 

 

 

                        24. 10. 2003

 

 

 

Herr Freimaurer Buchli,

 

Ich fordere Sie auf, mir zu beweisen, dass

 

Dass Sie keine  kriminelle Handlungen gemacht haben, können Sie mir anhand der oben erwähnten Forderungen  bis zum 7. Nov. 2003 beweisen, andernfalls sehe ich mich berechtigt, Sie in aller Öffentlichkeit als einen Kriminellen (Freimaurer und RA) zu bezeichnen.

Bis heute habe ich  von mehreren Personen erfahren, dass Sie (Freimaurer) auch in anderen Fällen  - als die unseren seit 1997 – negativen Einfluss auf die Bündner Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und andere Institutionen ausübten/ausüben.

 

Diese Aufforderung ist öffentlich und geht in Netz.

 

Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, weshalb hier in Graubünden kriminelle Entscheide der Kreis-, Bezirks- und Kantonsrichter, der Staatsanwaltschaft, gewisser Kantonspolizisten und anderen Personen gemacht werden;

denn wenn Grundbucheinträge und Verträge keine Gültigkeit mehr haben, dann handelt es sich um kriminelle Entscheide.

 

Einer meiner Grundsätze lautet:  Tue recht und scheue niemand!